Kundgebung der ersten provisorischen Regierung

vom Abend des 9. November 1918

An das württembergische Volk !

Eine gewaltige, aber glücklicherweise unblutige Revolution hat sich heute vollzogen. Die Republik ist erklärt.

Eine neue Epoche der Demokratie und der Freiheit bricht an, die alten Gewalten treten ab und das Volk, das die Revolution bewirkt hat, übernimmt die politische Macht.

Seine nächste Vertretung bildet der aus den Freien Gewerkschaften, der Sozialdemokratischen Partei, der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei und dem Arbeiter- und Soldatenrat berufene Arbeitsausschuß, dem sich General v. Ebbinghaus mit seinem Offizierskorps zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zur Verfügung gestellt hat. Die genannten Körperschaften werden geeignete Fachleute für die Fortführung der Verwaltungsgeschäfte heranziehen, ohne Rücksicht auf ihre politische oder religiöse Gesinnung.

Die Regierung ist provisorisch und betrachtet es als ihre erste Aufgabe, eine konstituierende Landesversammlung auf Grund der in unserem Programm bekanntgegebene Wahlrechtsforderungen vorzubereiten.

Die Wahlordnung für die verfassunggebende württembergische Landesversammlung wurde bereits am 11. Dezember 1918 durch die provisorische Regierung endgültig erlassen und im Regierungsblatt S. 266 bekanntgemacht. Aufgrund eines Beschlusses der am 23. Januar 1919 erstmals tagenden Landesversammlung hat sich die provisorische Regierung durch Bekanntmachung vom 14. Februar 1919 (RegBl. S. 52) in "Staatsregierung" umbenannt.

    Stuttgart, den 9. November 1918

Die provisorische Regierung:
Vorsitz: Blos.    Crispien.        Auswärtiges: Blos.        Innees: Crispien.
Arbeitsministerium: Lindemann.        Finanzen: Talheimer.        Kult:
Heymann.        Justiz: Mattutat.        Krieg: Schreiner.


Quelle: Regierungsblatt für Württemberg 1918 S. 290
Staatsanzeiger Nr. 265

© 13. August 2004
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