Erlaß über die Errichtung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda

vom 13. März 1933.

faktisch mit der Verhaftung der Reichsregierung am 23. Mai 1945 gegenstandslos geworden.

Für Zwecke der Aufklärung und Propaganda unter der Bevölkerung über die Politik der Reichsregierung und den nationalen Wiederaufbau des deutschen Vaterlandes wird ein Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda errichtet.

Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung "Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda".

Die einzelnen Aufgaben des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda bestimmt der Reichskanzler. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern die Aufgaben, die aus deren Geschäftsbereich auf das neue Ministerium übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Geschäftsbereich der betroffenen Ministerien in den Grundzügen berührt wird.

siehe hierzu die Verordnung vom 30. Juni 1933 (RGBl. I. S. 449)

    Berlin, den 13. März 1933.

Der Reichspräsident
von Hindenburg

Der Reichskanzler
Adolf Hitler

 


Quelle: Reichsgesetzblatt 1933 I S. 104
Dr. Dr. A. Dehlinger, Systematische Übersicht über 76 Jhg. RGBl. (1867-1942), Kohlhammer Stuttgart 1943
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